Management & Tourismus, SI-Alpin
Wie wir Tourismusbetriebe am besten absichern können
Die Buchungen dürften nicht nur heuer, sondern voraussichtlich noch längere Zeit deutlich hinter dem Vor-Corona-Niveau von 2019 zurückbleiben. Der angestrebte Neustart wird damit zu einer riesigen Herausforderung, ein einfaches „Herausimpfen“ wird sicher nicht genügen.
Vor diesem Hintergrund hat die Prodinger Beratungsgruppe jetzt ein Strategiepapier erarbeitet, das eine Reihe überaus konkreter Vorschläge zur Absicherung der heimischen Tourismusbetriebe enthält.
Dabei geht es keineswegs um ein Zurück zu einem „Business as usual“ mit Mengenwachstum und zu geringen Margen. „Wir legen vielmehr eine auf künftige Entwicklungen hin ausgerichtete, umfassende „To Do“-Liste vor, die von der Politik berücksichtigt und Punkt für Punkt abgearbeitet werden sollte.“, führt Thomas Reisenzahn von der Prodinger Beratungsgruppe aus.
Gegen Ausschluss von Ungeimpften
Zum weiterhin aktuellen Thema Corona-Pandemie fordern die Experten, dass Betretungsverbote in Hotels und Gaststätten im kommenden Winter keinesfalls mehr verordnet werden. Die Anwendung der erprobten 3G-Regel sollte ausreichen.
Ein Zutrittsverbot für Ungeimpfte würde die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen touristischen Märkten massiv einschränken. Für Betriebe, die freiwillig eine 2G-Regelung fahren (Mitarbeiter und Gäste), sollten Corona-bedingte Beschränkungen ganz entfallen. Letztlich sei eine neue Balance aus Sicherheit und Eigenverantwortung gefragt.
Steuerliche Aufwertung auf den Verkehrswert
Bei den derzeitigen Umsatzeinbrüchen „dank“ der Corona-Krise wäre jede Eigenkapitalstärkung ein Überlebenselixier. Unbedingt eingeführt werden sollte eine mögliche Aufwertung der Buchwerte auf den Verkehrswert einer Liegenschaft.
Durch die Bewertung der gesamten Liegenschaft mit den Verkehrswerten ließe sich in den Bilanzen das echte Eigenkapital darstellen. Dies würde die Bonität stärken und langfristig die Abschreibungsbasis erhöhen.
Hier schlagen die Prodinger-Experten eine bis 31.12.2022 befristete Übergangsregelung vor, wonach das Vermögen mit dem Viertel-Steuersatz über mehrere Jahre verteilt begünstigt aufgewertet werden kann.
Betriebsübergaben und Exit-Szenarien
Auch für die vielen anstehenden Betriebsübergaben wäre eine solche Aufwertungsoption eine wesentliche Erleichterung. Da die Bereitschaft zu Betriebsübernahmen ohnehin begrenzt ist, sollte ähnlich dem Abschmelzmodell bei er deutschen Erbschaftssteuer die Steuerbelastung aus der Aufwertung überhaupt wegfallen, wenn der Betrieb zumindest 7 Jahre vom Nachfolger fortgeführt wird.
Da Betriebsaufgaben oft mit hohen steuerlichen Belastungen verbunden sind, werden „Zombieunternehmen“ mitunter noch jahrelang fortgeführt, sehr zum Schaden gesunder Unternehmen, die preislich massiv unterboten werden. Prodinger schlägt eine steuerfreie Aufgabe bis 31.12.2022 vor. Ab 1.1.2023 soll eine Betriebsaufgabe mit einem Viertel-Steuersatz belastet sein.
Weitere Punkte in der Analyse befassen sich mit dem Eigenkapital („eine marktübliche Verzinsung des ins Unternehmen eingebrachten Eigenkapitals steuerlich abzugsfähig machen“), der zinsenmäßigen Gleichbehandlung eines dem Betrieb hingegebenen Privatdarlehens mit Fremdkapital, der Rechtsformneutralität der Besteuerung nicht entnommener Gewinne, der Investitionsprämie und der Behandlung von Fremdkapital.
„Gezielte Investitionsanreize als Geheimnis für mehr Wachstum sollten auch in den kommenden Jahren im Vordergrund stehen“, fasst Dr. Manfred Schekulin von der Prodinger Beratungsgruppe, diesen Bereich zusammen.
Erfolgsbeteiligung
Im Bereich der Mitarbeiterkosten ist den Beratern neben einer Entlastung des Faktors Arbeit vor allem eine RADIKALE Vereinfachung der Personalverrechnung ein Anliegen. „Österreich hat die komplizierteste Lohnverrechnung der Welt! Die Prodinger Lohnverrechner werden im Schnitt alle zwei Wochen mit Änderungen bei den Finanzgesetzen konfrontiert“, schildert Thomas Reisenzahn von Prodinger, diese Situation.
Ein Ausweg wäre eine einheitliche Dienstgeberabgabe mit radikaler Reduktion der Beitragsgruppen, eine einheitliche Erhebung durch eine Behörde (Betriebsstätten-Finanzamt) sowie die sofortige (und schon mehrfach versprochene) Abschaffung der kalten Progression.
Mitarbeiter sollten mehr Chancen bekommen, Mitunternehmer zu werden. Prämiensysteme (variable Lohnbestandteile) könnten sehr gut steuerneutral abgewickelt werden.
Die steuer- und SV-freie Auszahlung von Gewinnanteilen führt auch zu einer zusätzlichen Motivation der Mitarbeiter. Neue Steuerstufen sollen schließlich für „mehr Netto vom Brutto“ sorgen.
Ein Bündel von Ideen zur Ökologisierung des Steuersystems sowie Strukturfragen (einheitliche Tourismusabgaben und -gesetze) runden das dieser Tage vorgelegte Kompendium ab.