Seilbahn & Technik
Sicherheit bei Seilbahnen
Bereits vor der Inbetriebnahme gibt es Sicherheitsbestimmungen, die erfüllt werden müssen. Der Betrieb der Bahn wird erst dann freigegeben, wenn eine benannte Stelle, wie der TÜV, diese erfolgreich geprüft hat. Dabei müssen auch die technischen Anforderungen sowie die Rettungsmöglichkeiten dargelegt werden.
Wurde die Seilbahn dann in Betrieb genommen, wird sie weiterhin laufend überwacht. Einmal jährlich wird die gesamte Anlage mit allen Systemen der Seilbahn von externen Sachverständigen überprüft. In der Zwischenzeit wird die Bahn außerdem vom Betreiber selbst geprüft. Monatliche und wöchentliche Prüfungen finden zudem durch das Betriebspersonal statt.
Aufgrund der genauen und häufig durchgeführten Sicherheitsüberprüfungen zählen die Seilbahnen also zu den sichersten Transportmitteln. Nur in seltenen Fällen kann es zu Unfällen kommen, bei denen Menschen verletzt werden.
Der sichere Betrieb der Seilbahnen führt dazu, dass sie auch für die Zukunft nicht nur in der alpinen Region, sondern ebenso in Städten als Verkehrsmittel eingesetzt werden.
„Seilbahnen werden im laufenden Betrieb intensiv überwacht und zählen deshalb zu den sichersten Transport- und Verkehrsmitteln überhaupt.“, so André Siegl, beim TÜV-Verband verantwortlich für Förder- und Gebäudetechnik.