VORSICHT FALLE: STOLPERSTEIN DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG (DSGVO)

Viele Gastronomen verstoßen mit Sammlung von Gästedaten gegen Datenschutz.

In einigen vor allem deutschen Regionen, gilt seit Wiedereröffnung von Gastronomiebetrieben eine Registrierungspflicht der Gäste. Problem dabei: Die erhobenen Daten sind oft frei einsehbar, ein grober Verstoß gegen Richtlinien der Datenschutzgrundverordnung.

Besuchsdatum, Name und Vorname, Anschrift, Telefonnummer und Geburtsdatum sollen dabei helfen, mögliche Infektionen nachzuvollziehen. „Aktuell scheint es, dass es die Diskussionen zum Datenschutz in den vergangenen Jahren nie gegeben hat.

Zu sorglos erfolgt der Umgang seitens der Restaurants mit diesem sensiblen Thema“, warnt Felix Schönfelder, Geschäftsführer der Socialwave GmbH. Das Unternehmen rät Restaurants und Bars zu digitalen Lösungen, weil damit mehr Sicherheit in Zusammenhang mit der DSGVO gegeben ist.

Der neue Alltag stellt die Gastronomen aktuell vor große Herausforderungen. Die Auflagen etwa in Bayern, Baden-Württemberg oder Hessen erschweren einen reibungslosen Ablauf.

„Zwar sorgt der wieder aufgenommene Betrieb für Erleichterung. Seit der wieder Inbetreibnahme der Bergbahnen müssen auch Hüttenwirte auf diesen Punkt achten. Neben Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmittel gehören nun auch die Registrierung der Personen zu den neuen Coronabedingten Maßnahmen.

Aber nach Gesprächen mit Münchner Gastronomen ist zu hören, dass viele Gäste ihre Daten nur widerwillig angeben. „Die Bedenken der Gäste, personenbezogene Angaben zu machen, sind unter diesen Aspekten absolut nachvollziehbar.

Hier liegt es an den Restaurants, sensibler mit den Daten umzugehen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen.“ So sei es dringend erforderlich, die ausgefüllten Listen anschließend unter Verschluss zu halten, um sie vor unberechtigten Zugriffen zu schützen.

Denn die Informationen werden üblicherweise erst nach vier Wochen gelöscht. Viele Gastronomen hätten jedoch keinen klar definierten Prozess, wie ihn die DSGVO gerade vorsieht.

Zwar sei diese Lösung von Seiten der einzelnen Bundesländer aktuell noch geduldet, da sie kurzfristig umzusetzen gewesen sei. Aber hier müsse die Regierung aufgrund der Missachtung von Rechtsvorschriften in Zukunft unbedingt eingreifen, so die Meinung des Experten.

Eine solche Aufnahme von Daten ist derzeit nicht flächendeckend vorgesehen. Es ist deshalb, wie derzeit bei jedem Bereich in der Branche mit allem zu rechnen. Sich bereits jetzt ernsthafte Gedanken über eine mögliche Digitalisierungsreform der Gastronomie zu machen scheint derzeit aber noch verfrüht.

Wenn man sich ein System überlegt und die Datenlisten vor neugirigen Blicken schützen kann, ist dies vorerst wohl ausreichend. Die Frage bleibt wohl eher, wie die manuelle Datenaufnahme während der Stoßzeiten in der stressigen Hochsaison zeitlich funktioniert.