Den Sommer sichern

Die Verkehrssicherungspflicht trifft Bergbahnen nicht nur im Winter, sondern das ganze Jahr. Inwiefern Betreiber Attraktionen im Sommer absichern müssen, weiß Romano Pajarola von der Beratungsstelle Sicherheit des Verbandes Seilbahnen Schweiz.

Herr Pajarola, Seilbahnen Schweiz hat Richtlinien zur Verkehrssicherungspflicht für Sommeraktivitäten herausgegeben. Warum?

Wer eine Gefahr für andere schafft oder unterhält, ist verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass aus dieser Gefahr

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