Ausgabe, SI 2/2018, SI-Alpin
Kässbohrer Austria GmbH
Regelmässige Überprüfung von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen
Laut Gesetz des Bundesministeriums müssen selbstfahrende Arbeitsmittel regelmäßig überprüft werden – auch wenn das Fahrzeug nur wenig Betriebsstunden im Einsatz ist.
Selbstfahrende Arbeitsmittel müssen laut Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit jährlich bzw. max. alle 15 Monate überprüft werden (AMVO). Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (sfAM) sind Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind, dazu gehören u.a. auch Loipenfahrzeuge. „Zum Schutz der Mitarbeiter ist dies von sehr großer Bedeutung“, erzählt KÄSSBOHRER-Austria-Chef Peter Soukal.
Werden bei der Prüfung Mängel festgestellt, darf das Arbeitsmittel erst nach der Behebung dieser wieder benutzt werden. Ebenso wichtig, so Soukal, sei die Überprüfung der Seilwinde. Diese Inspektion muss unbedingt alle vier Jahre durchgeführt werden, auch wenn das Gerät nur wenig Betriebsstunden aufweist. Die Überprüfung dauert rund einen Tag, alles wird genauestens gecheckt und ein aktueller Zustandsbericht geschrieben.
Das fachkundige Personal von KÄSSBOHRER Austria erledigt die Reparaturen bzw. schult Personal vor Ort dafür ein. Es sei schon vorgekommen, so erzählt Soukal, dass Seile, die immerhin einer Gesamtbelastung von 13 Tonnen standhalten müssen, gerissen sind. „Immer wieder passiert es, dass sich Skifahrer trotz strikten Fahrverbots nach Seilbahn- Betriebsschluss auf der Piste aufhalten. Leider ist es dadurch auch schon zu Unfällen gekommen, bei denen die Skifahrer sehr schwere Verletzungen erlitten haben.“