Management & Tourismus, SI-Alpin
Maßnahmen für einen sicheren Wintertourismus
Seilbahnen
Für Seilbahnen gelten dieselben Regeln wie für öffentliche Verkehrsmittel, daher ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowohl bei WintersportlerInnen als auch Seilbahn-MitarbeiterInnen verpflichtend. Dies gilt sowohl für die Lifte als auch den Anstell- und Kassenbereich. Zudem gilt die Einhaltung des 1-Meter-Sicherheitsabstandes.
Die Einhaltung des Sicherheitsabstandes wird im Bedarfsfall durch etwaige Kapazitätsbeschränkungen ermöglicht. Wenn jedoch absolut nicht anders möglich, darf ausnahmsweise davon abgewichen werden. In vielen Skigebieten werden geschlossene Fahrbetriebsmittel (z.B. Gondeln) und Seilbahnstationen mit sanitären Anlagen und Skidepots mehrmals täglich, großteils mittels Kaltvernebelung, desinfiziert. Zusätzlich werden viele Liftbetreiber ihre MitarbeiterInnen regelmäßig testen lassen, um ein Infektionsrisiko zu minimieren und frühzeitig reagieren zu können. Zahlreiche Seilbahnbetriebe werden im
Gastronomie
Speisen und Getränke dürfen nur an einem zugewiesenen Sitzplatz konsumiert werden. ©TVB Stubai Tirol, Gerhard Berger.
Gastronomie
MitarbeiterInnen und Gäste müssen in geschlossenen Räumen ausnahmslos einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Ausgenommen davon ist für Gäste der zugewiesene Sitzplatz. Besuchergruppen dürfen maximal sechs Personen umfassen (minderjährige Kinder werden nicht mitgezählt) und es wird auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zwischen den Gruppen geachtet. Zudem setzen die Gastronomiebetriebe auf die Registrierung der Gäste, um die Nachverfolgung von Kontaktpersonen bei Coronavirus-Infektionen zu erleichtern. Speisen und Getränke dürfen indoor nur an einem zugewiesenen Sitzplatz konsumiert werden –das gilt auch für Après-Ski Lokale.
Skischulen
Der österreichische Skischulverband hat ein Konzept mit Handlungsanleitungen erstellt. ©Tirol Werbung, Hans Herbig.
Skischulen
Der österreichische Skischulverband hat ein Konzept mit Handlungsanleitungen erstellt. Eine Gruppe darf maximal zehn Personen inklusive Schneesportlehrer umfassen. SchneesportlehrerInnen, die aus dem Ausland anreisen, haben der Skischule einen negativen PCR-Test vorzulegen.
Christkindlmärkte
Advent- und Weihnachtsmärkte haben ein Präventions- und Hygienekonzept auszuarbeiten. ©Tirol Werbung, Bernhard Aichner.
Advent- und Weihnachtsmärkte
Advent- und Weihnachtsmärkte haben ein Präventions- und Hygienekonzept auszuarbeiten, welches die Einhaltung des Sicherheitsabstands ermöglicht. Hierzu sind etwa Entzerrungsmaßnahmen (z.B. Abstand zwischen Ständen) und eine Regulierung der Besucherzahl vorgesehen. Auch auf Weihnachtsmärkten gilt die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht. Bei Gastronomieständen muss ausreichend Raum für sicheren Konsum gewährleistet sein.
Schutzkonzept
MitarbeiterInnen und Gäste müssen in geschlossenen Räumen ausnahmslos einen Mund-Nasen-Schutz tragen. ©TVB StubaiTirol, Gerhard Berger.
Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“
Viele der Maßnahmen, die im Winter 2020/21 gelten sollen, haben sich bereits in der vergangenen Sommersaison bewährt. So können sich beispielsweise MitarbeiterInnen von Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben regelmäßig freiwillig auf Covid-19 testen lassen. Dieses Angebot wird ebenfalls auf Skilehrer, Reisebegleiter und Fremdenführer ausgeweitet.
Die Testmöglichkeiten stellt die Österreichische Bundesregierung den Betrieben kostenlos zur Verfügung, um eine sichere Gastfreundschaft zu ermöglichen. Generell gilt, dass die Eigenverantwortung und das Einhalten der Spielregeln von Gästen, MitarbeiterInnen und Tourismus-UnternehmerInnen essentiell sind, um einen gelungenen Winterurlaub zu gewährleisten.