Management & Tourismus
ProKilowatt für Bergbahnen verlängert
Das Förderprogramm ProKilowatt der Schweizer Bundesregierung unterstützt Effizienzmassnahmen, die den Stromverbrauch reduzieren, mit bis zu 30 Prozent der Investitionssumme.
Mit der Verlängerung für das Jahr 2024 wurde die Limite von förderbaren Investitionen in Höhe von CHF 300.000 zurückgesetzt. Darauf weist die Grischconsulta Beratungen AG hin. Alle Schweizer Bergbahn-Unternehmen haben noch einmal die Möglichkeit, Investitionen bis zu CHF 300.000 zu fördern.
Durch die Förderbeiträge soll ermöglicht werden, dass stromsparende Investitionen vorzeitig umgesetzt werden. Gefördert werden können Modernisierungen bei Bahnanlagen, Skiliften und in der Beschneiung.
Bei Bahnanlagen und Skiliften wird die Einführung eines bedarfsabhängigen Betriebs und der Ersatz von Antriebsmotoren gefördert. In der Beschneiung wird der vorzeitige Ersatz von Schnee-Erzeugern und die Installation einer intelligenten Regelung und Steuerung von Schachtheizungen gefördert.
Bedarfsabhängiger Betrieb
Bei einem bedarfsabhängigen Betrieb wird die Fahrgeschwindigkeit bei Umlaufbahnen automatisch an das Gästeaufkommen angepasst. Je mehr Gäste sich im Wartebereich befinden, desto schneller fährt die Bahn. Bei weniger Gästen sinkt die Geschwindigkeit automatisch, wodurch der Stromverbrauch um 5 bis 15 % sinkt.
Ersatz von Antriebsmotoren
Insbesondere wird der Ersatz von alten Thyristor-Motoren, Ward-Leonard-Antriebsgruppen und Schleifringankermotoren gefördert. Je nach Motorentyp sinkt der Stromverbrauch zwischen 8 und 15 %. Die neuen Motoren müssen die Effizienzklasse IE4 oder besser aufweisen.
Ersatz von Schnee-Erzeugern
Die vorzeitige Ersatzbeschaffung neuer Propellermaschinen und Lanzen werden gefördert, wenn diese bei gleich großer Schneeproduktion weniger Strom benötigen als die alte Anlage.
Intelligente Regelung & Steuerung von Schachtheizungen
Intelligente Regelungsgeräte für Schachtheizungen messen die Schachttemperatur und schalten die Heizungen über einen integrierten Thermostaten ein oder aus. Dadurch sinkt der Stromverbrauch um bis zu 80 Prozent.
Vorgehen
Um von den Förderbeiträgen zu profitieren, müssen Seilbahnunternehmen das Antragsformular vor der Auftragserteilung an ihren Lieferanten ausfüllen. Erst nach der Prüfung und Zusage zur Förderung löst das Unternehmen die Bestellung aus. Nach der Realisierung muss der Rechnungsbeleg eingereicht werden, damit das Fördergeld ausbezahlt werden kann.