Seilbahn & Technik
Bozen: Umweltverbände reichen Klage ein
Geplant und genehmigt wurde eine einfache Seilbahn. Daraus wurde in der Bauphase jedoch eine Cabrio-Bahn, für die an der Tal- und Bergstation 973 Kubikmeter mehr errichtet wurden, welche im Vornherein nicht genehmigt wurden.
Im Nachhinein können aber laut dem Gesetz für Raum- und Landschaft keine landschaftsrechtlichen Genehmigungen eingeholt werden.
Die fünf Vereine, welche die Klage einreichten, befürchten, dass es sich bei den nachträglichen Änderungen um einen Trick von Seiten der Tierser Seilbahn Ag handelt.
“Dieses Vorgehen entspricht den Erwartungen. Die Gesellschaft sieht einem eventuellen Verfahren gelassen entgegen, da der Sachverhalt inhaltlich bereits genauestens von den zuständigen Landesämtern sowie der Staatsanwaltschaft überprüft wurde. Aufgrund dessen und aufgrund gesicherter Rechtsprechung wurde das Sanierungsprojekt als zulässig bestätigt. Entgegen der Darstellung der Verbände handelt es sich um keinen “Trick”, sondern um die Anwendung geltenden Rechts”, heißt es in einer Stellungnahme.
Ohne die landwirtschaftliche Genehmigung müsste der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden. Jedoch wurde sich gemeinsam mit den privaten Investoren, Gemeinden und dem Land darauf geeinigt, dass das Bauvolumen unzugänglich gemacht wird.
Somit entsprach das effektiv nutzbare Volumen wieder der Genehmigung. Die Vereine bezeichnen dies als einen ausgeklügelten Trick und fürchten, dass andere dies ebenso ausführen.
“Würde diese Praxis in Zukunft im ganzen Land angewandt, so würde manch einer wohl so bauen, wie er bzw. sie will. Und falls das Bauvergehen entdeckt werden würde, einfach einige Räume verschließen”, so die Verbände.